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Private Unfallversicherungen


Allein durch die gesetzliche Versicherung erhalten Sie in den meisten Fällen nur einen unzureichend umfassenden Versicherungsschutz. Zum Beispiel dann, wenn ein Unfall in Ihrer Freizeit stattfindet. Sind Sie jedoch bei einem Unfall privat versichert, genießen Sie im Falle einer Invalidität sogenannte Invaliditätsleistungen. Nehmen Sie mit unserer Kanzlei VRK Rechtsanwälte in Köln Kontakt auf, wenn Sie bezüglich Ihres Versicherungsvertrages eine Beratung wünschen oder Ihnen keine Invaliditätsleistung erstattet wird, obwohl Sie versichert sind.

Was genau ist eine private Unfallversicherung?


Die private Unfallversicherung bietet einen erweiterten Leistungsumfang zur gesetzlichen Unfallversicherung, die Leistungen im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten liefert. Diese sollen eine Genesung des Versicherten erreichen. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung dienen primär dazu, den Versicherten finanziell abzusichern, im Falle einer bleibenden Beeinträchtigung durch einen Unfall. Diese Versicherung gilt auf der ganzen Welt und zu jeder Uhrzeit. Zudem können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, wie zum Beispiel die Todesfallleistung. So wird ein Kapitalbetrag ausgezahlt, sollte der Versicherte innerhalb eines Jahres aufgrund der Folgen des Unfalls versterben. Weitere Leistungen können lauten:

  • Kosmetische Operationen
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurkostenbeihilfe
  • Bergungskosten
  • Leistungen bei Knochenbrüchen
  • Sofortige Leistungen bei schweren Verletzungen


Wann ist die private Unfallversicherung für Sie sinnvoll?


Diese Art der Versicherung ergibt dann Sinn, wenn Sie sich häufig großen Gefahren aussetzen und wenn Sie bereits alle wichtigeren Versicherungen abgeschlossen haben. Sie profitieren von dieser Art der Versicherung nur dann, wenn ein Unfall dazu geführt hat, dass Sie Invalide geworden und kostspielige Umbauten notwendig sind – zum Beispiel an Ihrem Auto. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderungen nur selten die Folge von Unfällen sind, sondern meisten durch Erkrankungen entstehen. In so einem Fall würde diese Versicherung keine Leistungen erbringen. Zudem muss beachtet werden, dass viele Leistungen im Falle einer Behinderung von der Krankenkasse übernommen werden. Falls Sie sich für den Fall einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit absichern möchten, sollten Sie sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheiden – hierbei ist die Ursache unerheblich. Diese kann jedoch relativ teuer werden, sofern Sie eine Extremsportart ausüben, wodurch wiederum die private Unfallversicherung infrage kommt. Kinder können zusätzlich durch eine Kinderunfallversicherung abgesichert werden. Hier gilt es jedoch zu bedenken, dass Kinder laut Statistik noch seltener durch einen Unfall eine Schwerbehinderung erleiden als Erwachsene.

Wann Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Köln einschalten sollten


Da Versicherungsunternehmen wirtschaftliche Interessen verfolgen, ist nicht immer gewährleistet, dass Sie einen Versicherungsvertrag erhalten, der Ihnen wirklich nützlich ist. In manchen Fällen schadet Ihnen eine Versicherung sogar ernsthaft, wodurch für Sie ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht. Treten Sie mit unserer Kanzlei in Köln in Kontakt, sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen ihre Leistungen verweigern. Die Begründungen, die dabei aufgeführt werden, sind oft zweifelhaft. Ein Schreiben vom Rechtsanwalt kann hier jedoch Großes für Sie bewirken. Unsere VRK Rechtsanwälte bearbeiten Fälle in Köln und dem gesamten Bundesgebiet – treten Sie mit uns in Kontakt.

Portrait von Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr Markus Jacob

Dr. Markus Jacob

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsberatung und -vertretung von Versicherern und Versicherungsnehmern Rechtsvertretung bei streitigen Fragen des Versicherungsvertriebs

Kontakt: jacob@vrkanzlei.de
Portrait von Fachanwältin für Versicherungsrecht Dr Gabriele Post

Dr. Gabriele Post

Fachanwältin für Versicherungsrecht

Tätigkeit im Bereich:
  • der privaten Unfallversicherung
  • der Rechtsschutzversicherung
  • des Verkehrsrechts
  • der privaten Krankenversicherung


  • Kontakt: jacob@vrkanzlei.de
    Portrait von Fachanwalt Dirk Strohmenger in Köln

    Dirk Strohmenger

    Fachanwalt für Versicherungsrecht
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Zusätzlich spezialisiert auf das Recht der digitalen Medien

    Kontakt: jacob@vrkanzlei.de






    In Sachen Versicherungsrecht finden Privatpersonen sowie Unternehmen in der Kanzlei VRK Rechtsanwälte in Köln eine kompetente Beratung. Als Fachanwälte vertreten Dr. Markus Jacob, Dr. Gabriele Post und Dirk Strohmenger ihre Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Die Kanzlei in der Kölner Innenstadt hat sich auf die private Unfall- und Krankenversicherung, Lebens-/Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Restschuldversicherung, Gebäudeversicherung und Hausratversicherung spezialisiert. Doch auch Fragen zu allen anderen Themen, die das Versicherungsrecht betreffen, werden in der Kanzlei VRK Rechtsanwälte verständlich und rechtssicher beantwortet. Die zentrale Lage sowie die besondere Fachkenntnis der Fachanwaltskanzlei macht die Beauftragung auch aus ganz Köln – Chorweiler, Ehrenfeld, Kalk, Lindenthal, Mülheim, Nippes, Porz und Rodenkirchen – attraktiv. Doch nicht nur in Köln wohnhafte suchen Rat und Tat bei VRK Rechtsanwälte, sondern Versicherungsnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet.