Lebens- und Rentenversicherungen

Im Ernstfall abgesichert

... gehörten lange Zeit zum selbstverständlichen Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Dies hat sich seit der Finanzkrise 2008 drastisch geändert. Auf laufende Versicherungen hat sich das seitdem vorherrschende Zinstief dergestalt ausgewirkt, dass die Überschussbeteiligung erheblich zurückgegangen ist und regelmäßig nur noch der Garantiezins gutgeschrieben wird (wobei dieser sich durch die laufenden Verwaltungskosten weiter reduziert). Es verwundert daher nicht, dass viele Versicherungsnehmer ihre Lebens-/Rentenversicherungen vorzeitig kündigen wollen. In diesem Fall zahlt der Versicherer allerdings nur den sog. Rückkaufswert aus, der regelmäßig deutlich unterhalb des tatsächlichen Zeitwerts der Versicherung liegt.

Hier lohnen sich möglicherweise der Widerspruch bzw. Rücktritt und der Gang zum Fachanwalt. Denn viele der Widerspruchs- bzw. Rücktrittsbelehrungen sind fehlerhaft, sodass auch nach vielen Jahren noch eine Rückabwicklung des Vertrags verlangt werden kann – unabhängig davon, ob die Versicherung noch läuft oder bereits beendet ist.

In Betracht kommen Lebens- und Rentenversicherungen, die in den Jahren 1991 – 2007 abgeschlossen wurden. Bei diesen besteht ggf. die Möglichkeit, die gezahlten Versicherungsbeiträge zuzüglich Nutzungsentschädigung, also die vom Versicherer erwirtschafteten Zinserträge, zurückzufordern. Lassen Sie daher bei uns in Köln prüfen, ob eine korrekte Belehrung erfolgte. War diese fehlerhaft, bestehen gute Chancen, über die vertraglich vereinbarte Leistung hinaus weitere Beträge vom Versicherer zu verlangen.